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die wav Genossen­schaft


In der Gemeinnützigkeit ist eine transparente und verantwortungsvolle Unternehmensführung das oberste Gebot. Um dieses Ziel zu erreichen, werden in einer Genossenschaft verschiedene Kontrollinstanzen eingesetzt, welche die Tätigkeiten des Unternehmens überwachen.

AUFBAU & ABLÄUFE

Die WAV, gegründet am 17. Februar 1953, wird als Genossenschaft geführt, was bedeutet, dass sie im Eigentum ihrer Mitglieder steht und dem Wohnungs­gemeinnützigkeits­gesetz unterliegt. Das Ziel einer Genossenschaft ist es, deren Mitglieder zu fördern. Das bedeutet, dass hierbei die Interessen der Bewohner verfolgt werden im Gegensatz zu gewinnorientiert agierenden Bauträgern. 

Bei der Genossenschaft ist ein Aufsichtsrat vorgeschrieben, der als Kontrollorgan der Geschäftsführung fungiert und die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, sowie die Statuten des Unternehmens überwacht. 

Einmal pro Jahr wird durch den Revisionsverband eine gesetzlich vorgeschriebene, umfangreiche Prüfung des Unternehmens durchgeführt. Dabei werden beispielsweise die Kostendeckung, die Gewinn­beschränkung und die Zweckbindung des Eigenkapitals geprüft. Bei der Generalversammlung wird ein Teil des Prüfungsberichts verlesen, so dass alle Mitglieder über die Ergebnisse der jährlichen Prüfung informiert werden.



Genossenschaftsaufbau


GENERAL­VERSAMMLUNG

Sobald es zu einer Anmietung oder einem Kauf einer Wohnung oder einem Reihenhaus kommt, wird der Mieter bzw. Käufer Mitglied der Genossenschaft und kann sich bei der jährlich stattfindenden Generalversammlung über die laufenden Tätigkeiten des Unternehmens informieren. Des Weiteren steht jedem Mitglied das Recht zu, bei der Generalversammlung die Funktionäre des Vorstandes und des Aufsichtsrats der Genossenschaft zu wählen. 

Entsprechend den Bestimmungen der §§ 28 bis 33 der Satzung der WAV muss eine Generalversammlung bis spätestens 31. August jeden Jahres stattfinden. Die satzungsmäßige Einladung an die Genossenschafts­mitglieder erfolgt mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung per Aushang am Sitz der Genossenschaft bzw. auf der Website. 



Der Beschlussfassung der Generalversammlung unterliegen im Wesentlichen folgende Punkte:

  • die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 
  • die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat 
  • der Bericht über die gesetzliche Prüfung durch den Revisionsverband 
  • die Wahl von Vorstand- und Aufsichtsratsmitgliedern nach Ablauf der jeweiligen Funktionsperioden 
  • die Gestaltung und etwaige Änderung der Satzung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen bzw. vertretenen Mitglieder gefasst.



Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft Waldviertel

Wohnbauplatz 1
A-3820 Raabs an der Thaya



KONTAKT

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Fax.: +43 2846 7014-9

VERMIETUNG UND VERKAUF
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