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WIE GEHT WOHN­ZUSCHUSS?

Die Anmietung einer Wohnung bzw. eines Reihenhauses kann durchaus eine finanzielle Belastung darstellen, die alleine nicht zu bewältigen ist. Daher besteht die Möglichkeit beim Land Niederösterreich einen Wohnzuschuss zu beantragen. Um Ihnen den Schritt zur neuen Wohnung bzw. zum neuen Reihenhaus so leicht wie möglich zu machen, übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung der Antragsstellung. Dazu müssen Sie uns nur die dafür benötigten Unterlagen zur Verfügung stellen und wir erledigen den Rest. Der zuerkannte Wohnzuschuss wird dann direkt von der Miete abgezogen und Sie haben nur mehr den geminderten Betrag zu bezahlen.

VORAUS­SETZUNGEN

  • Einen Antrag um Wohnzuschuss können Personen mit österreichischer oder einer gleichgestellten Staatsbürgerschaft einbringen.

  • Es muss der Hauptwohnsitz in der neuen Wohnung bzw. im neuen Reihenhaus gegründet werden.

DIE HÖHE DES WOHN­ZU­SCHUSSES IST ABHÄNGIG VON:

  • FAMILIENGRÖßE
  • GESAMTES FAMILIEN­EINKOMMEN (NETTO)
  • WOHNUNGSGRÖßE
  • MONATLICHER WOHNUNGSAUFWAND

Weitere Infos



Der Wohnzuschuss wird auf Dauer eines Jahres zuerkannt und muss jährlich neu beantragt werden. Die Unterstützung kann ab dem Monat, in dem die Förderungsvoraussetzungen gegeben waren, zuerkannt werden, jedoch nur bis zu drei Monate rückwirkend.

Ausführliche Informationen über den Wohnzuschuss bis hin zum Wohnzuschussantrag finden Sie direkt auf der Website vom Land Niederösterreich.


Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft Waldviertel

Wohnbauplatz 1
A-3820 Raabs an der Thaya



KONTAKT

Tel.: + 43 2846 7014
Fax.: +43 2846 7014-9

VERMIETUNG UND VERKAUF
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